Schleusensperre 2017: Veröffentlichung in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten

Schifffahrtspolizeiliche Anordnung in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten für das Rheinstromgebiet:

 

„A: Anordnungen

Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau

Strom- und schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Standort Würzburg zur planmäßigen Schleusensperre im März/April 2017

Aufgrund von § 4 der Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vom 30.01.2008 (VkBl. 2008 S. 312) sowie von § 1.22 Nr. 1 und 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16.12.2011 – BGBl. 2012 Teil I Nr. 1 S. 2 vom 02.01.2012 – Anlageband) und § 1.22 der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27.03.1993 (BGBl. I, S. 741 – Anlageband) in der jeweils gültigen Fassung ordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Standort Würzburg an:

§ 1

An den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau werden folgende Schiffsschleusen und sonstige Schifffahrtsanlagen zur Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen vorübergehend außer Betrieb genommen und für den Schiffsverkehr gesperrt:

1. Am Main·        die Südkammer der Schleuse Krotzenburg vom 17. März 2017, 06:00 Uhr, bis 31. März 2017, 12:00 Uhr,

·        die Schleusen Obernau bis Lengfurt vom 17. März 2017, 06:00 Uhr, bis 03. April 2017, 12:00 Uhr,

·        die Schleusen Rothenfels bis Viereth vom 17. März 2017,06:00 Uhr, bis 06. April 2017, 12:00 Uhr

2. Am Main-Donau-Kanal·        die Schleusen Bamberg bis Forchheim vom 17. März 2017, 06:00 Uhr, bis 06. April 2017, 12:00 Uhr,

·        die Schleusen Hausen bis Kelheim vom 16. März 2017, 06:00 Uhr, bis 06. April 2017,12:00 Uhr.3.

3. An der Donau·        die Schleusen Bad Abbach bis Straubing in der Zeit vom 16. März 2017, 06:00 Uhr, bis 06. April 2017, 12:00 Uhr.

§ 2

Eine vorübergehende Außerbetriebnahme mit Sperrung weiterer Schleusen der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau für den Schiffsverkehr in der Zeit vom 16. März 2017, 06:00 Uhr, bis 06. April 2017, 12:00 Uhr, zur Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen bleibt vorbehalten, wenn dies aufgrund von an diesen Schleusen eingetretenen Schadensereignissen, deren Folgen sich während des Betriebes nicht beheben lassen, erforderlich ist. Die vorübergehende Außerbetriebnahme mit Sperrung weiterer Schleusen wird unverzüglich angeordnet und bekanntgegeben.

§ 3

Die Anordnung tritt am 16.März 2017, 06:00 Uhr, in Kraft und am 06. April 2017, 12:00 Uhr außer Kraft.

Würzburg, den 02.02.20173600S-312.4/10 Generaldirektion Wasserstraßen undSchifffahrt – Standort Würzburg

Im Auftrag

Rosenecker

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